bevor mit der Verlegung begonnen wird ist eine Prüfung auf Ebenheit erforderlich um spätere Komplikationen ausschließen zu können. Wird auf die Ebenheitsprüfung verzichtet, besteht die Gefahr, dass es in den Laufzonen zu Bewegungen des Bodenbelags führen kann und Infolge dessen kann es zu Fugenbildungen oder störenden Geräusche der Verbindungssysteme kommen.
Zudem ist die Prüfung auf Ebenheit ein wichtiger Aspekt sollte es zu Garantieansprüchen gegenüber des Herstellers von Bodenbelägen kommen.
Bei der Ebenheitsprüfung wird mit einer Richtlatte oder Wasserwaage und einem Messkeil die Unebenheit festgestellt. Zunächst gilt es die Hochpunkte zu ermitteln, dies geschieht am einfachsten mit einem Blatt Papier, welches an der tiefsten Stelle untergelegt wird und so lange in beide Richtungen geschoben wird, bis ein Kraftaufwand zum Weiterschieben notwendig ist. Die beiden Punkte werden dann als Messpunktabstand bezeichnet. Anschließend wird an der am tiefsten erscheinenden Stelle der Messkeil untergelegt um die Unebenheit zu ermitteln, dies wird dann als Stichmaß bezeichnet.
Die Richtlatte darf bei dieser Messung nicht in die waagrechte ausgerichtet werden, zudem werden die auskragenden Enden keiner Messung unterzogen.
Wenn der Meßpunkt einen Meter beträgt, ist dem Estrich ein Stichmaß von 4mm zuzugestehen, bei erhöhten Anforderungen ist ein Stichmaß von 3mm notwendig. Bei Parkettstäben ab 20cm Länge ist jedoch bereits eine erhöhte Anforderung gegeben.
Zudem sind die Ebenheitstoleranzen des Parkettherstellers zu beachten, diese sind meist noch penibler als die des Estrichlegers.
Um die gewünschte Ebenheit zu erreichen können Unebenheiten abgefräst, oder auch mit selbstverlaufender Spachtelmasse ausgeglichen werden, je nachdem was den geringsten Aufwand darstellt.
(Anwendungsvideo & Tabelle als Download verfügbar)
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